Der Kreisfeuerwehrverband hat folgende Organe:
Verbandsvorstand
Der Verbandsvorstand besteht aus:
– dem Verbandsvorsitzenden
– zwei stellvertretenden Verbandsvorsitzenden
– dem Schriftführer oder stellvertretender Schriftführer
– dem Rechnungsführer
– den im Verbandsgebiet ansässigen Kreisbrandmeister
– dem Kreisjugendfeuerwehrwart im Verbandsgebiet
Die Aufgaben des Verbandsvorstandes sind unter anderem:
– Ausführung der Beschlüsse der Verbandsversammlung
– Vorbereitung und Durchführung von Tagungen, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen
– Erstellung und Vorlage des Jahres- und Kassenberichtes sowie des Haushaltsentwurfes
Verbandsausschuss
Dem Verbandsausschuss gehören an:
– die Mitglieder des Verbandsvorstandes
– die Stadt-/Gemeindebrandinspektoren im Verbandsgebiet
– die Vertreter der nichtöffentlichen Feuerwehren im Verbandsgebiet
– der Verbandsvorstand kann weitere Personen als Gäste (im Besonderen Fachgebietsleiter des Kreisfeuerwehrverbandes) einladen.
Verbandsversammlung
Die Aufgaben der Verbandsversammlung sind:
die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes nach §10 Absatz 1 für eine Amtszeit von drei Jahren
– die Wahl von zwei Kassenprüfern, die nicht dem Verbandsvorstand angehören dürfen
– die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
– die Genehmigung des Protokolls der vorherigen Verbandsversammlung, der Jahresrechnung (Kassenbericht) und des Haushaltsvoranschlages
– die Entlastung des Rechnungsführers und des Vorstandes
– die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
– die Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
– die Ernennung von Ehrenmitgliedern auf Vorschlag des Verbandsvorstandes
– die Entscheidung über die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden
– die Entscheidung über Ablehnung von Aufnahmeanträgen sowie Ausschlüssen aus dem Verband
– die Bildung von Arbeitsausschüssen
– die Beschlussfassung über die Auflösung des Verbandes